Warnung der BaFin vor unerlaubten Aktienangeboten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt die Öffentlichkeit vor Angeboten von Aktien, die ohne die erforderliche Genehmigung verbreitet werden. Diese Angebote werden über die Webseite fb-invest.eu und durch direkte Kontaktaufnahme an Konsumenten in Deutschland gerichtet. Die unbekannten Betreiber dieser Website stehen unter Verdacht, ohne die nötige Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Wertpapiergeschäfte zu betreiben. Die Firma FB Invest UG (haftungsbeschränkt) aus München ist in keiner Weise mit den genannten Aktivitäten verbunden. Es liegt ein klarer Fall von Identitätsdiebstahl vor, da die Betreiber fälschlicherweise behaupten, unter der Aufsicht der BaFin zu stehen.

In Deutschland ist eine Genehmigung der BaFin erforderlich, um Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten zu dürfen. Firmen, die ohne diese Genehmigung operieren, verstoßen gegen das Kreditwesengesetz und gefährden Anleger. Die BaFin empfiehlt daher, vor Investitionsentscheidungen die Lizenz eines Anbieters in der BaFin-Unternehmensdatenbank zu überprüfen.

Diese Warnung stützt sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und zielt darauf ab, die Bevölkerung vor nicht autorisierten Finanzdienstleistungen und betrügerischen Aktivitäten zu schützen.

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