Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat öffentlich vor der Nutzung der Website prestigefinanceag.com gewarnt, die im Namen der nicht existierenden Prestige Finance AG Betriebsaktivitäten für Festgeldanlagen und andere Finanzdienste ohne die erforderliche Lizenz bewirbt. Diese Handlungen stehen im Widerspruch zu den deutschen Gesetzen, die eine unmissverständliche Erlaubnis der BaFin für das Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen fordern.
Die BaFin weist darauf hin, dass die genannte Plattform keine Genehmigung besitzt und somit keine Berechtigung hat, im Namen der fiktiven Prestige Finance AG zu agieren. Somit operieren sie ohne Aufsicht und Genehmigung der Finanzregulierungsbehörde, was beträchtliche Risiken für Anleger mit sich bringen kann.
Um Verbraucherschutz zu gewährleisten und die Integrität des deutschen Finanzmarktes zu sichern, ermutigt die BaFin Verbraucher stets dazu, die Unternehmensdatenbank zu nutzen. Diese Datenbank bietet einen Überblick über Unternehmen, die die nötigen Genehmigungen für ihre Geschäftstätigkeit erhalten haben.
Diese Aktion der BaFin erfolgt im Rahmen der Einhaltung von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und dient als präventive Maßnahme, um potentielle Investoren über die mit nicht regulierten Angeboten verbundenen Gefahren aufzuklären.
Hinterlasse einen Kommentar