Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung heraus in Bezug auf das Online-Angebot von Blyx Ultra. Über die Plattform blyxultra.com bietet das in Valetta, Malta, ansässige Unternehmen angeblich Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei wurde festgestellt, dass Blyx Ultra keinerlei offizielle Erlaubnis für derartige Aktivitäten besitzt und somit auch nicht von einer anerkannten Regulierungsbehörde überwacht wird.
Besonders irreführend ist die Behauptung auf der Website von Blyx Ultra, sie stünden unter der Aufsicht der „European Financial Authority“, einer Behörde, die in Wirklichkeit nicht existiert. Zudem lassen die fehlenden Angaben zu Unternehmensname und Rechtsform auf der Website Zweifel an der Seriosität des Angebots aufkommen.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, eine entsprechende Genehmigung der BaFin benötigen. Verbraucher werden demnach ermutigt, immer zu überprüfen, ob ein Dienstleister die notwendige Erlaubnis aufweist, was durch die Unternehmensdatenbank der BaFin erleichtert wird.
Diese Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) mit dem Ziel, die Öffentlichkeit vor unklaren und nicht genehmigten Angeboten zu schützen.
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