BaFin warnt vor betrügerischer Website stardust.financial

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat öffentlich vor der Nutzung der Website "stardust.financial" gewarnt. Es wird irreführend behauptet, dass die sogenannte „Stardust Ventures AG (CH) & Co. KG“ unter der Aufsicht der BaFin steht. Diese Behauptung ist jedoch unzutreffend und dient der Täuschung der Öffentlichkeit. Die BaFin erklärt, dass sie keine Aufsicht über diese Entität ausübt und warnt vor einem potenziellen Identitätsmissbrauch. Es besteht der Verdacht, dass die Identität der echten Stardust Ventures AG mit Sitz in Zürich missbraucht wird, um Vertrauen unter potenziellen Investoren zu schaffen, obwohl keinerlei Verbindung zu den auf der Website beworbenen Angeboten besteht.

**Notwendigkeit einer BaFin-Zulassung**

Die BaFin hebt hervor, dass Firmen, die in Deutschland Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten möchten, eine spezielle Genehmigung der Behörde benötigen, um den Finanzmarkt zu regulieren und Verbraucher zu schützen. Unautorisierte Anbieter, die ohne diese Erlaubnis agieren, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch die Anleger, die ihr Kapital erheblichen Risiken aussetzen.

**Rechtliche Grundlagen und Folgemaßnahmen**

Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher die Behörde ermächtigt, die Öffentlichkeit über potenziell rechtswidrige Finanzdienstleistungen aufzuklären. Durch die Veröffentlichung solcher Warnungen soll die Transparenz erhöht und Verbrauchern ermöglicht werden, fundierte Entscheidungen zu treffen. Dies dient einem präventiven Schutz der Allgemeinheit und stellt keine Schuldzuweisung dar.

**Risiken für Anleger**

Die BaFin unterstreicht das hohe Risiko, das mit Geschäften mit nicht lizenzierten Firmen wie der "Stardust Ventures AG (CH) & Co. KG“ verbunden ist. Investoren, die sich auf solche unregistrierten Anbieter einlassen, riskieren den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals und haben im Falle eines Betrugs kaum Möglichkeiten, ihre Investitionen zurückzufordern. Die BaFin mahnt zur Vorsicht und rät dazu, Angebote grundsätzlich kritisch zu prüfen und sich im Zweifelsfall professionell beraten zu lassen.

Hinterlasse einen Kommentar

Your email address will not be published.