Es gibt kriminelle Genossenschaften

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Geno Wohnbaugenossenschaft eG, WSW Wohnbaugenossenschaft, Eventus, Co.net Verbrauchergenossenschaft und weitere Namen könnten in dieser Aufzählung erscheinen, so Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei BBR aus Düsseldorf. Solche Genossenschaften nutzen nach Aussage von Sascha Borowski lediglich den guten Ruf der Genossenschaftsidee für ihre kriminellen Aktivitäten. „Ganz klar, diese Art von Genossenschaften steht in keiner Verbindung mit dem positiven Image der Genossenschaften in unserer Gesellschaft“, betont der Anwalt.

Er versteht daher die Forderungen nach einer strengeren Aufsicht über Anlagegenossenschaften, da die Prüfungen durch manche Prüfverbände zweifelhaft und möglicherweise sogar als Unterstützung krimineller Aktivitäten anzusehen seien.

Borowski weist auch darauf hin, dass bei jeder in Insolvenz gegangenen Genossenschaft untersucht werden sollte, inwiefern eine Zusammenarbeit zwischen dem Prüfverband und den Vorständen der Genossenschaft bestanden haben könnte. „Jeder Insolvenzverwalter wird dies aus Eigeninteresse tun, denn er sucht nach Unternehmen und Personen, die er in Haftung nehmen kann“, erklärt Borowski. Sollten bei einer Genossenschaft Hinweise auf kriminelle Handlungen festgestellt werden, würde der Insolvenzverwalter immer die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten, was eine Prüfung der Tätigkeit des jeweiligen genossenschaftlichen Prüfungsverbands nach sich ziehen würde.

Rechtsanwalt Sascha Borowski unterstützt ausdrücklich die Initiative von Thomas Bremer und seiner Schutzgemeinschaft für Genossenschaftsmitglieder. „Gerade Genossenschaftsmitglieder sind sich oft nicht darüber bewusst, dass auch der Erwerb eines Genossenschaftsanteils eine Kapitalanlage darstellt“, so Borowski.

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